Der Begriff „Firma" bezeichnet den rechtlichen Namen eines Unternehmens, unter dem es im Geschäftsverkehr auftritt. Eine Firma kann nur von Unternehmen geführt werden, die im Firmenbuch eingetragen sind (z. B. GmbH, AG, OG, KG oder große Einzelunternehmen). Nicht eingetragene Einzelunternehmerinnen bzw. Einzelunternehmer verwenden stattdessen ihren bürgerlichen Namen als Geschäftsbezeichnung. Die Firma muss einzigartig sein, irreführungsfrei gewählt werden und bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen (z. B. „GmbH“ im Namen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
Firmenbuch
Das Firmenbuch ist das öffentliche Verzeichnis aller eingetragenen Unternehmen in Österreich. Es wird von den Landesgerichten (Firmenbuchgerichten) geführt und enthält wichtige Informationen wie Firma (Unternehmensname), Rechtsform, Sitz, Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter, Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführer und Kapitalausstattung. Es dient der Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr, da alle eingetragenen Daten öffentlich einsehbar sind.
Eintragung ins Firmenbuch
Die Firmenbucheintragung ist die offizielle Registrierung eines Unternehmens im öffentlichen Firmenbuch, das von den Landesgerichten (Firmenbuchgerichten) verwaltet wird. Die Pflicht zur Eintragung besteht für Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexKapG, AG), Personengesellschaften (OG, KG) sowie umsatzstarke Einzelunternehmen.
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Personen, die gemeinsam ein Unternehmen gründen und führen. Er legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Gewinnverteilung, die Haftung sowie weitere wichtige Regelungen fest. Während er bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, FlexKapG, AG) in notarieller Form erforderlich ist, kann er bei Personengesellschaften (z. B. OG, KG, GesbR) auch formlos abgeschlossen werden. Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Unternehmens und regelt dessen interne Struktur und Abläufe.
Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung ist der behördliche Vorgang, mit dem eine selbständige gewerbliche Tätigkeit offiziell bei der zuständigen Behörde angezeigt wird. Sie ist erforderlich, bevor ein Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufnehmen darf. Dabei werden die Unternehmensdaten, die Art des Gewerbes und gegebenenfalls erforderliche Nachweise eingereicht. Nach erfolgreicher Anmeldung erhält die Unternehmerin bzw. der Unternehmer seinen Gewerbeschein, der zur Ausübung des angemeldeten Gewerbes berechtigt.
Steuernummer
Die Steuernummer ist eine individuelle Kennziffer, die vom Finanzamt vergeben wird und zur Identifikation eines Unternehmens oder einer Person für steuerliche Zwecke dient. Sie wird bei der Gründung eines Unternehmens automatisch oder auf Antrag zugeteilt und ist für die Abwicklung von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer erforderlich.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) wird zusätzlich für Unternehmen vergeben, die umsatzsteuerpflichtig sind oder innergemeinschaftliche Geschäfte innerhalb der EU tätigen. Während die Steuernummer für den nationalen Steuerverkehr dient, ermöglicht die UID-Nummer den internationalen Handel innerhalb der EU.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (KöSt) ist eine Steuerart, die auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexKapG und AG sowie bestimmten anderen juristischen Personen (z. B. Vereine mit steuerpflichtigen Tätigkeiten) zu entrichten ist. Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die für natürliche Personen gilt, unterliegen juristische Personen der Körperschaftsteuer.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. In Österreich beträgt der Normalsatz 20 %, während für bestimmte Produkte und Dienstleistungen ermäßigte Sätze von 10 % oder 13 % gelten. Unternehmen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer von ihren Kundinnen bzw. Kunden einzuheben und an das Finanzamt abzuführen, können jedoch die selbst gezahlte Vorsteuer abziehen. Die Umsatzsteuer wird regelmäßig in Form einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) gemeldet und abgeführt.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Quellensteuer, die in Österreich auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen erhoben wird. Der Steuersatz beträgt 27,5 %, für Zinserträge gilt ein reduzierter Satz von 25 %. Die Steuer wird direkt von der Bank oder dem auszahlenden Unternehmen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, sodass die Empfängerin bzw. der Empfänger sich nicht selbst um die Versteuerung kümmern muss. In manchen Fällen kann die KESt über die Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung teilweise oder vollständig zurückgeholt werden.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die direkt von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie richtet sich nach dem Einkommen und den individuellen Steuermerkmalen des Arbeitnehmers (z. B. Freibeträge, Familienbonus). Arbeitnehmer müssen sich in der Regel nicht selbst um die Zahlung kümmern, können jedoch über die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) zu viel gezahlte Steuer zurückfordern.
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine gemeindeeigene Abgabe, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Österreich für ihre unselbständig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entrichten müssen. Sie beträgt 3 % der Bruttolohnsumme und wird monatlich an die jeweilige Gemeinde abgeführt, in der der Betriebssitz des Unternehmens liegt. Die Kommunalsteuer gilt für alle Unternehmen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern, unabhängig von der Rechtsform. Einzelunternehmerinnen, Einzelunternehmer und freiberufliche Tätige ohne Arbeitnehmer sind davon nicht betroffen.
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist ein offizielles, rechtlich verbindliches Verfahren, bei dem eine Notarin bzw. ein Notar eine Urkunde erstellt und deren Inhalt bestätigt. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Rechtsgeschäfte gesetzeskonform und rechtswirksam sind. Das beurkundete Dokument erhält dadurch eine besondere Beweiskraft und Rechtssicherheit.
Betriebseröffnungsbogen
Der Betriebseröffnungsbogen ist ein offizielles Formular des Finanzamts, das bei der Gründung eines Unternehmens in Österreich verpflichtend eingereicht werden muss. Er dient der steuerlichen Erfassung des Unternehmens und enthält wesentliche Angaben wie Rechtsform, Tätigkeitsbereich, erwartete Umsätze, Steuerpflichten sowie Sozialversicherungsinformationen. Die Einreichung ist erforderlich, um eine Steuernummer sowie gegebenenfalls eine UID-Nummer zu erhalten. Der Betriebseröffnungsbogen muss spätestens einen Monat nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit über FinanzOnline oder in Papierform beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist die zuständige Sozialversicherung in Österreich für selbständig Erwerbstätige, darunter Gewerbetreibende, Landwirtinnen sowie Landwirte und freiberuflich Tätige. Sie deckt die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für ihre Versicherten ab und ist für die Einhebung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen der bzw. des Versicherten und unterliegt gesetzlichen Mindest- und Höchstgrenzen.
Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der das Kapital im Mittelpunkt steht und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Kapitalgesellschaften sind eigenständige juristische Personen, benötigen eine Eintragung ins Firmenbuch und unterliegen der Körperschaftsteuer. Sie eignen sich besonders für größere Unternehmen oder Start-ups, die Investorinnen bzw. Investoren anziehen und Haftungsrisiken minimieren möchten.
Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist eine Unternehmensform, bei der die persönliche Mitwirkung der Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter im Vordergrund steht. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften haften die Gesellschafter in der Regel unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Personengesellschaften benötigen eine Eintragung ins Firmenbuch, sind jedoch einfacher zu gründen als Kapitalgesellschaften. Sie eignen sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Gesellschafter aktiv im Geschäftsbetrieb mitwirken.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist. Das bedeutet, dass Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die GmbH muss ins Firmenbuch eingetragen werden und unterliegt der Körperschaftsteuer. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die Haftungsrisiken minimieren und Investorinnen bzw. Investoren gewinnen möchten.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist eine einfache Personengesellschaft, die durch einen vertraglichen Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen entsteht, um gemeinsam eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Sie ist nicht selbst rechtsfähig, das bedeutet, dass die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften. Eine Eintragung ins Firmenbuch ist nicht erforderlich, jedoch müssen die Gesellschafter eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Die GesbR eignet sich besonders für kleine Projekte, Kooperationen oder Start-ups, die ohne großen bürokratischen Aufwand starten möchten.
Offene Gesellschaft (OG)
Die Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der OG. Eine Eintragung ins Firmenbuch ist verpflichtend, wodurch die Gesellschaft eine eigene Rechtsfähigkeit erhält. Die OG eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, bei denen die Gesellschafter aktiv im Geschäftsbetrieb mitwirken.
Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) besteht. Der Komplementär trägt die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, während der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner eingebrachten Einlage haftet. Die KG muss ins Firmenbuch eingetragen werden und eignet sich besonders für Unternehmen, bei denen eine Gesellschafterin bzw. ein Gesellschafter aktiv im Betrieb tätig ist und andere nur als Kapitalgeberinnen bzw. Kapitalgeber fungieren.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionärinnen bzw. Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, wodurch ihr persönliches Vermögen geschützt bleibt. Das Mindestgrundkapital beträgt € 70.000,00, und die AG muss ins Firmenbuch eingetragen werden. Sie wird von einem Vorstand geführt, der vom Aufsichtsrat kontrolliert wird, und unterliegt strengen Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten. Die AG eignet sich besonders für große Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, da sie durch die Ausgabe von Aktien Kapital aufnehmen und potenziell an die Börse gehen kann.
Stammkapital
Stammkapital ist der Betrag, den alle Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter zusammenlegen, um eine Gesellschaft, wie zum Beispiel eine GmbH, zu gründen. Es ist das Startkapital, das die Firma benötigt, um ihre Geschäfte zu beginnen. Dieser Betrag bleibt in der Firma und dient als finanzielle Basis.
Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für Unternehmen. Sie deckt Schäden ab, die das Unternehmen oder dessen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Wenn jemand durch die Tätigkeit des Unternehmens verletzt wird oder etwas beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten.
Buchführungspflicht
Die Buchführungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, ihre Geschäftsvorgänge vollständig, systematisch und nachvollziehbar zu dokumentieren. Unternehmen, die buchführungspflichtig sind, müssen eine doppelte Buchführung führen und Jahresabschlüsse erstellen. Ziel der Buchführungspflicht ist es, eine transparente finanzielle Lage des Unternehmens darzustellen und die Grundlage für die Besteuerung zu schaffen.
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist die gesetzliche Interessensvertretung aller Unternehmen in Österreich. Jedes Gewerbe ist automatisch Pflichtmitglied der zuständigen Wirtschaftskammer und zahlt eine Kammerumlage. Die WKO unterstützt Unternehmen durch Beratung, Weiterbildung, Rechtsauskünfte und politische Interessensvertretung.
Businessplan
Ein schriftliches Dokument, das die Ziele, Strategien, Zielmärkte und finanziellen Prognosen eines Unternehmens darstellt. Der Businessplan dient als Leitfaden für die Geschäftsführung und als Informationsquelle für potenzielle Investorinnen bzw. Investoren und Kreditgeberinnen bzw. Kreditgeber.
Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) gewährt steuerliche und gebührenrechtliche Erleichterungen für Unternehmensgründerinnen bzw. Unternehmensgründer und Betriebsübernehmerinnen bzw. Betriebsübernehmer. Es soll die Gründungskosten senken und den Einstieg in die Selbständigkeit erleichtern. Zu den Begünstigungen zählen unter anderem die Befreiung von Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer und bestimmten Lohnnebenkosten in den ersten Monaten. Voraussetzung ist, dass es sich um eine echte Neugründung oder eine Betriebsübernahme ohne wirtschaftliche Kontinuität handelt. Die Förderung kann mit einer NeuFöG-Bestätigung der Wirtschaftskammer beim Finanzamt oder anderen Behörden beantragt werden.
Bankgarantie
Eine Bankgarantie ist eine verbindliche Zusicherung einer Bank, für die Verpflichtungen einer Kundin bzw. eines Kunden einzustehen, falls diese bzw. dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Sie dient als Sicherheitsinstrument für Geschäftspartnerinnen bzw. Geschäftspartner und wird häufig bei Mietverträgen, Bauprojekten oder internationalen Handelsgeschäften eingesetzt.
Versicherungsgarantie
Eine Versicherungsgarantie ist eine Garantie, die von einer Versicherungsgesellschaft übernommen wird, um die Erfüllung einer finanziellen Verpflichtung oder vertraglichen Leistung abzusichern. Sie funktioniert ähnlich wie eine Bankgarantie, jedoch wird die Haftung von einer Versicherung und nicht von einer Bank übernommen. Typische Anwendungsbereiche sind Mietkautionen, Bauprojekte oder Handelsgeschäfte, bei denen die Versicherin bzw. der Versicherer für die Garantienehmerin bzw. den Garantienehmer einspringt, falls diese bzw. dieser den Verpflichtungen nicht nachkommt.
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