Übersicht Gründung eines Einzelunternehmens
Kriterien | Freiberufler* | Kleinunternehmer** | eingetragener Unternehmer (e.U.) |
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Beschreibung | Nicht gewerbliches Unternehmen | Gewerbliches Unternehmen | Gewerbliches Unternehmen |
Haftung | Persönlich und unbeschränkt | Persönlich und unbeschränkt | Persönlich und unbeschränkt |
Besonderheiten | Nur für bestimmte Berufe (sog. Freie Berufe) | Weniger strenge Vorschriften aufgrund der fehlenden Kaufmannseigenschaft | Beschränkung der Haftung aufgrund des Handelsregistereintrags |
Firmenbucheintragung | Nein | Nein | Ja |
Gewerbeanmeldung | Nein | Ja | Ja |
Anmeldung beim Finanzamt | Ja | Ja | Ja |
Kleinunternehmer-regelung** | Auf Antrag möglich | Auf Antrag möglich | Auf Antrag möglich |
Einfache Buchführung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung |
Doppelte Buchführung (Bilanzierung) | Nein (freiwillige doppelte Buchführung möglich) | Ab einem bestimmten Umsatzschwellenwert *** | Ab einem bestimmten Umsatzschwellenwert *** |
WKO-Mitgliedschaft | Nein | Pflicht | Pflicht |
Steuerliche Aspekte | Einkommensteuer und Umsatzsteuer | Einkommensteuer und Umsatzsteuer | Einkommensteuer und Umsatzsteuer |
*Freiberufler sind Personen, die die sog. Freien Berufen ausüben. Diese sind u. a. Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Erziehung. Beispiele: Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater. Sie müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, da sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
**Kleinunternehmerregelung
Ein Kleinunternehmer ist ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft mit so niedrigen Umsätzen, dass das Finanzamt einige der umsatzsteuerlichen Pflichten bei diesen Unternehmen erlässt. Der Status des Kleinunternehmers ist an bestimmte Umsatzgrenze gebunden:
- maximaler Umsatz im Jahr: € 35.000,00
Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können Unternehmerinnen bzw. Unternehmer die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen.
Der Status als Kleinunternehmer bedeutet für Gründerinnen bzw. Gründer eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als auch die Möglichkeit, auf Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in Rechnungen zu verzichten. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Sie das Richtige ist.
***Schwellenwerte für doppelte Buchführung
- einfache Buchführung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei Umsatz bis € 700.000,00 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
- Bilanzierungspflicht ab Umsatz 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder 1.000.000 € in einem Jahr
Stand: 27. Jänner 2025
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.