Colt & Partner – die Musterkanzlei von Atikon

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Übersicht Gründung eines Einzelunternehmens

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Kriterien Freiberufler* Kleinunternehmer** eingetragener Unternehmer (e.U.)
Beschreibung Nicht gewerbliches Unternehmen Gewerbliches Unternehmen Gewerbliches Unternehmen
Haftung Persönlich und unbeschränkt Persönlich und unbeschränkt Persönlich und unbeschränkt
Besonderheiten Nur für bestimmte Berufe (sog. Freie Berufe) Weniger strenge Vorschriften aufgrund der fehlenden Kaufmannseigenschaft Beschränkung der Haftung aufgrund des Handelsregistereintrags
Firmenbucheintragung Nein Nein Ja
Gewerbeanmeldung Nein Ja Ja
Anmeldung beim Finanzamt Ja Ja Ja
Kleinunternehmer-regelung** Auf Antrag möglich Auf Antrag möglich Auf Antrag möglich
Einfache Buchführung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Doppelte Buchführung (Bilanzierung) Nein (freiwillige doppelte Buchführung möglich) Ab einem bestimmten Umsatzschwellenwert *** Ab einem bestimmten Umsatzschwellenwert ***
WKO-Mitgliedschaft Nein Pflicht Pflicht
Steuerliche Aspekte Einkommensteuer und Umsatzsteuer Einkommensteuer und Umsatzsteuer Einkommensteuer und Umsatzsteuer

*Freiberufler sind Personen, die die sog. Freien Berufen ausüben. Diese sind u. a. Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder Erziehung. Beispiele: Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater. Sie müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, da sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

**Kleinunternehmerregelung

Ein Kleinunternehmer ist ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft mit so niedrigen Umsätzen, dass das Finanzamt einige der umsatzsteuerlichen Pflichten bei diesen Unternehmen erlässt. Der Status des Kleinunternehmers ist an bestimmte Umsatzgrenze gebunden:

  • maximaler Umsatz im Jahr: € 35.000,00

Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können Unternehmerinnen bzw. Unternehmer die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen.

Der Status als Kleinunternehmer bedeutet für Gründerinnen bzw. Gründer eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als auch die Möglichkeit, auf Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in Rechnungen zu verzichten. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Sie das Richtige ist.

***Schwellenwerte für doppelte Buchführung

  • einfache Buchführung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bei Umsatz bis € 700.000,00 in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Bilanzierungspflicht ab Umsatz 700.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder 1.000.000 € in einem Jahr

Stand: 27. Jänner 2025

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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