Gründung eines Einzelunternehmens
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform. Es wird von einer einzelnen Person gegründet und geführt. Zur Gründung wird kein Startkapital benötigt und der Prozess zur Gründung ist schnell und unkompliziert.
Gründung einer GesbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) ist eine Form der Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird, um gemeinsam ein wirtschaftliches Ziel zu verfolgen. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen besitzt die GesbR keine eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt, sie kann selbst keine Verträge abschließen oder Eigentum erwerben. Stattdessen handeln die Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter in ihrem eigenen Namen. Sie haften auch persönlich, unbeschränkt und solidarisch für alle Schulden der Gesellschaft. Diese Rechtsform eignet sich besonders gut für kleinere, zeitlich begrenzte Projekte oder flexible Kooperationen.
Gründung einer OG
Eine Offene Gesellschaft (OG) ist eine Personengesellschaft in Österreich, bei der mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Eine Offene Gesellschaft (OG) kann für jeden Unternehmenszweck gegründet werden, einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten sowie land- und forstwirtschaftlicher Vorhaben.
Gründung einer KG
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern besteht: eine unbeschränkt haftende Komplementärin bzw. ein unbeschränkt haftender Komplementär und eine Kommanditistin bzw. ein Kommanditist, deren Haftung auf eine im Gesellschaftsvertrag festgelegte Summe begrenzt ist. Diese Rechtsform eignet sich ideal, um Kapital und Know-how zu bündeln, wobei die Komplementäre die aktive Geschäftsführung übernehmen und die Kommanditisten eine eher passive Rolle einnehmen.
Gründung einer GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage. Das Mindeststammkapital beträgt € 10.000,00, von denen mindestens die Hälfte (€ 5.000,00) bar eingezahlt werden muss. Die GmbH eignet sich besonders gut für Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung wünschen und professionell auftreten möchten.
Gründung einer FlexKapG
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) ist eine moderne Rechtsform, die die Vorteile einer
Kapitalgesellschaft mit der höheren Flexibilität bei Gründung und Strukturierung verbindet. Sie
hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftung der Gesellschafterinnen bzw.
Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt, was die FlexKapG zu einer attraktiven Option
für innovative und dynamische Unternehmen macht. Das Mindestkapital und die
Organisationsstruktur sind flexibel gestaltbar, wodurch diese Rechtsform eine
maßgeschneiderte Lösung für Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen darstellt.
Gründung einer AG
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist und bei der die Haftung der Aktionärinnen bzw. Aktionäre auf die Höhe ihrer Einlagen beschränkt ist. Sie ist ideal für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, da sie durch die Ausgabe von Aktien Investorinnen und Investoren gewinnen und Kapital beschaffen kann. Als eigenständige juristische Person bietet die AG eine klare Trennung zwischen den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern (Aktionäre) und der Geschäftsführung, die üblicherweise vom Vorstand übernommen wird.